Neue Tierärztliche Gebührenordnung

Am 22.11.2022 tritt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Die GOT regelt die Abrechnung der Tierärztlichen Leistungen und ist für den Tierarzt gesetzlich bindend. Neben einer inhaltlichen Anpassung wurden die Preise für tierärztliche Verrichtungen angehoben. Dies war lange überfällig, da die GOT zuletzt 1999 angepasst wurde und den aktuellen Stand der Tiermedizin nicht mehr abbildete.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bundestierärztekammer zur Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)

Pressemeldung vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.