Nach der Lfd.Nr. 40 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist für jeden Besuch für jeden einzelnen Tierbesitzer eine Hausbesuchsgebühr von 34,50€ Netto abzurechnen. Ausgenommen davon sind landwirtschaftliche Nutztiere. Pferde zählen dabei nicht zu den landwirtschaftlichen Nutztieren. Die Hausbesuchsgebühr darf nicht anteilig berechnet werden. Stellt ein Pferdebesitzer mehrere eigene Pferde im Rahmen eines Besuches zur Behandlung vor, muss die Hausbesuchsgebühr nur ein Mal für diesen Besuch entrichtet werden.