Nach §10 Abs.(2) der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beträgt das Wegegeld pro Doppelkilometer 3,50 €. Die von mir gefahrenen Kilometer werden anteilig für alle Pferdebesitzer eines Behandlungstages berechnet. Durch Sammeltermine in einem Stall können die Anfahrtskosten für den einzelnen Pferdebesitzer also stark reduziert werden.
